• Weihnachts - Cocktail Mix-Kurs

    es werden verschiedene Weihnachts Coktails gemixt  und natürlich getrunken.

  • Jeden FREITAG "Vodka Night"

    In der Star´s Bar & Lounge mit ...

  • Jeden SAMSTAG   "Lady's Night"

    In der Star´s Bar & Lounge mit ...

  • Special

    In der Star´s Bar & Lounge mit ...

    Wodka "Red Bull"

    oder

    Wodka  "Schwarze Dose für nur  4,50 EUR

  • Jedern MITTWOCH & DONNERSTAG

    After work party -

    Lounge Atmosphäre & Party Musik ab 18 Uhr bis Mitternacht

  • "Genuss" Spiele

    Genießen Sie Ihr Glück auch kulinarisch.

    Wir verwöhnen Sie mit leckeren Pizzen, kleinen Snacks, süßen Verführungen, erfrischenden Getränken und köstlichen Kaffee-Spezialitäten den ganzen Tag.

  • Casino-News

    News & Termine rund um Stardust-Casinos erfahren Sie in unserem Newsletter und natürlich direkt bei uns im Casino!

  • Dart & Kicker & Billard

    Pfeilschnell und torsicher: Auch Dart-, Kicker- und Billard-Freunde sind bei uns herzlich willkommen. Fragen Sie nach unserem Kicker- und Billard-Club! Gründen Sie Ihren Dart-Club!

Wichtiges - Jugendschutz

  • In Gaststätten – Bistro in Casino 2 – dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre nur aufhalten, wenn ein eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet, oder wenn sie zwischen 05.00 Uh und 23.00 Uhr eine Mahlzeit / ein Getränk einnehmen. Ab 16 Jahre brauchen sie lediglich für die Zeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr eine o.g. Begleitung (§ 4 Abs. 1 JuSchG).
  • In Spielhallen darf den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre die Anwesenheit nicht gestattet werden. Auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (§ 6 Abs. 1 JuSchG).
  • Jugendliche ab 16 Jahre dürfen sich alleine nur bis 23.00 Uhr in den Räumen des STARDUST Spielsalons Robert-Koch-Str. 13 – Casino 4 – Billardbereich aufhalten. Unter 16 Jahre ist dort der Aufenthalt lediglich mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bis 20.00 Uhr gestattet.
  • Im Internetbereich des Casino 4 dürfen Jugendliche unter 18 Jahre nicht hinein. Sollten die Eltern mit dabei sein, sind sie darauf hinzuweisen und es ist mit ihnen zwecks eventueller Verlängerung abzuwägen.
  • Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden – dies gilt nicht für Jugendliche unter 16 Jahren, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Über 16 Jahren dürfen Jugendliche keinen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, erhalten bzw. verzehren (§ 9 Abs. 1 und 2 JuSchG).
  • Kindern und Jugendlichen darf weder das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden, noch dürfen an ihnen Tabakwaren abgegeben werden (§ 10 Abs. 1 JuSchG). • Meine vordringliche Aufgabe als Spielhallenaufsicht ist, die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Soweit solche Personen die Spielhalle betreten, habe ich diese unverzüglich aus dem Casino zu weisen.
  • Wenn bei Personen Zweifel bestehen, ob sie das 16 bzw. 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, habe ich von diesen die Vorlage eines Ausweises zu verlangen. Ist die betreffende Person nicht zur Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild in der Lage oder bereit, habe ich sie in jedem Fall aus der Spielhalle zu weisen.
  • Die vorsätzliche und fahrlässige Nichtbeachtung dieser Jugendschutzregelungen stellt gemäß § 28 JuSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, wegen der gegen mich eine Geldbuße bis zu 50.000,-- € verhängt werden kann.
  • Schuldhafte Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen stellen einen Grund für eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB) des Arbeitsverhältnisses dar.

Gesetzliche Bestimmungen als PDF zum downloaden